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   OLG Celle, 03.03.1999 - 13 U 115/98   

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OLG Celle, 03.03.1999 - 13 U 115/98 (https://dejure.org/1999,18795)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.03.1999 - 13 U 115/98 (https://dejure.org/1999,18795)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. März 1999 - 13 U 115/98 (https://dejure.org/1999,18795)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.1999 - 13 U 115/98
    Wesentlich für die Einstufung als Behauptung ist es, dass die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit dem Mittel des Beweises zugänglich ist (vgl. BVerfGE 94, 1, 8; BGHZ 132, 13, 31; BGH, a.a.O., Stolpeentscheidung) .

    Denn zumindest in Fällen, in denen es um eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Angelegenheit geht, kann auf der Grundlage der nach Art. 5 Abs. 1 GG und § 193 StGB vorzunehmenden Güterabwägung demjenigen, der die nicht erwiesene Behauptung aufgestellt hat, die Weiterverbreitung nicht untersagt werden, wenn er sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für erforderlich halten darf (vgl. BGH, a. a. 0., Stolpeentscheidung sowie BGHZ 132, 13, 23).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.1999 - 13 U 115/98
    Die Schwelle für als Meinungsäußerung zulässige Polemik, überspitzte und scharfe, oder gar ausfällige Kritik ist gerade im Falle der vorliegenden Art, indem es um eine Auseinandersetzung über weltanschauliche, soziale, politische oder ideologische Standpunkte geht, besonders hoch anzusetzen (vgl. Löffler/Steffen, § 6 Rdnr. 81; Bundesverfassungsgericht NJW 95, 3303, 3304; BGH NJW-RR 1995, 301, 303).
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.1999 - 13 U 115/98
    Nicht zulässig ist es, die Mitteilung nur in einem ganz bestimmten Sinn zu deuten, wenn sie auch in anderer Weise interpretiert werden kann (vgl. ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, zuletzt Urteil vom 16. Juni 1998 - VI ZR 205/97 - [Stolpeentscheidung]; Löffler/Steffen, § 6 Rdnr. 172 m. w. N.).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.1999 - 13 U 115/98
    Wesentlich für die Einstufung als Behauptung ist es, dass die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit dem Mittel des Beweises zugänglich ist (vgl. BVerfGE 94, 1, 8; BGHZ 132, 13, 31; BGH, a.a.O., Stolpeentscheidung) .
  • BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95

    Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.1999 - 13 U 115/98
    Grundsätzlich zutreffend heben die Kläger mit der Berufung darauf ab, dass sich der Beklagte zu 1 die Äußerungen des persönlichen Erfahrungsberichtes eines Betroffenen als eigene Äußerung vorhalten lassen muss, weil er sie zur Stützung seiner Bewertung der VPM-Aktivitäten herangezogen hat und eine eigene ernsthafte Distanzierung fehlt (vgl. BGH NJW 97, 1148, 1149 m. w. N.) .
  • BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96

    Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.1999 - 13 U 115/98
    Meinungsäußerungen hingegen werden durch die subjektive Beziehung des Äußernden zum Inhalt seiner Aussage sowie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt (vgl. Bundesverfassungsgericht 80, 241, 347; BGH NJW 97, 2513, 2514 jeweils m. w. N.) Nach dem Verständnis eines Durchschnittsleser steht bei der Äußerung "der VPM verabsolutiere seine Meinung" oder "beim VPM sei vom Aufgreifen moderner Erkenntnisse nicht viel zu spüren" um eine subjektive, schlussfolgernde Äußerung basierend auf den Kontext geschilderter Indizien.
  • BGH, 10.11.1994 - I ZR 216/92

    Dubioses Geschäftsgebaren - Wettbewerbsförderungsabsicht; GG - Pressefreiheit

    Auszug aus OLG Celle, 03.03.1999 - 13 U 115/98
    Die Schwelle für als Meinungsäußerung zulässige Polemik, überspitzte und scharfe, oder gar ausfällige Kritik ist gerade im Falle der vorliegenden Art, indem es um eine Auseinandersetzung über weltanschauliche, soziale, politische oder ideologische Standpunkte geht, besonders hoch anzusetzen (vgl. Löffler/Steffen, § 6 Rdnr. 81; Bundesverfassungsgericht NJW 95, 3303, 3304; BGH NJW-RR 1995, 301, 303).
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